| AGB
der City Brief Bote GmbH für die Beförderung von Postsendungen
Allgemeiner Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für Verträge mit City Brief Bote GmbH, -nachfolgend
Auftragnehmer genannt- über die Beförderung von Postsendungen
im Inland. Als Postsendungen im Sinne dieser AGB gelten: Standardbriefe
bis 20g, Kompaktbriefe bis 50g, Großbriefe bis 500g und Maxibriefe
bis 1000g, einschließlich besonders vereinbarter Zusatz-
und Nebenleistungen. Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweiligen
aktuellen Produkt- und Preislisten, sowie Gebietslisten. Soweit
– in folgender Rangfolge – durch zwingende gesetzliche
Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen und diese AGB nichts
anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407ff.HGB
über den Frachtvertrag Anwendung. CBB ist berechtigt , Transportaufträge
auch an andere Frachtführer, Kuriere oder Unternehmen weiterzugeben.
Weiterhin behält sich CBB das Recht vor Sendungen im Ausnahmefall
und unvorhersehbaren Ereignissen per DPAG zu verschicken.
Angebot und Vertragsverhältnis
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein
Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer einen Auftrag
des Auftraggebers schriftlich / fernschriftlich bestätigt,
oder Postsendungen des Auftraggebers durch Übergabe bzw. Übernahme
übernommen werden. Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden
bzw. abweichende Bedingungen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
Der Auftragnehmer behält sich vor einen Vertragsabschluß
mittels Rechnung zu bestätigen. Verbesserungen oder Änderungen
der Dienstleistung sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber
unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers zumutbar
sind.
Sendungen die von der Beförderung ausgeschlossen
sind:
-Sendungen, deren Beförderung gegen ein gesetzliches oder
behördliches Verbot verstößt oder besondere Einrichtungen,
Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordert.
-Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 100,-Euro,
sowie Sendungen die Geld, Edelmetalle, Schmuck und andere Kostbarkeiten
oder Wertpapiere enthalten, soweit im Einzelfall nichts anderes
vereinbart wurde.
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag
einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der
Absender als Vertragspartner des Auftragnehmers geltend machen.
Der Absender ist verpflichtet, einen Beförderungsweg mit der
entsprechenden Zusatzleistung und Haftung für seine Sendung
zu wählen, wenn er seinen möglichen Schaden bei Verlust
oder Beschädigung abdecken muß.
( entsprechende Versicherung)
Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Postsendungen lt.
Lizenzbestimmungen zum Bestimmungsort zu befördern und an
den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift abzuliefern.
Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts anderweitiges
zwischen dem Auftragnehmer und dem Empfänger vereinbart ist
(Lagerung, Nachsendung usw.) unter der auf der Sendung angebrachten
Anschrift durch Einlegen in eine von dem Empfänger bestimmte
und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (Hausbriefkasten).
Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an
seinen Ehegatten oder an einen Bevollmächtigten, sowie andere
in den Räumen des Empfängers anwesende Personen von denen
den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang
der Sendung berechtigt sind. Zu den Ersatzempfängern zählen
auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers. Ist eine Ablieferung
auf diese Weise nicht möglich wird die Sendung an den Auftraggeber
zurück gegeben. Dies gilt ebenso wenn dem Auftragnehmer eine
Ablieferung auf Grund außergewöhnlicher Umstände
(z. Bsp. entlegenes Gehöft, keine Ablieferungsvorrichtung)
oder besonderer Gefahren am Ablieferungsort nicht zumutbar ist.
Unzustellbare Sendungen werden an den Absender zurückgegeben.
Sendungen sind unzustellbar, wenn der Empfänger unter der
vom Absender angegebenen Anschrift nicht erreichbar (z.B. wenn
keine Briefkästen, Namen oder Hausnummern ersichtlich sind),
keine der vorgenannten empfangsberechtigten Personen angetroffen,
die Annahme verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt
werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch, die Verhinderung
der Ablieferung über eine Empfangsvorrichtung (z. B. Zukleben,
Einwurfverbot).
Leistungsverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie
auf Grund von Ereignissen die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen,
höhere Gewalt (Unwetter, Glatteis) und Streiks etc., gleich
ob diese im eigenen Betrieb beim Auftraggeber oder beim Empfänger
eintreten.
Entgelt
Der Auftraggeber ist verpflichtet für jede Sendung
das dafür in der jeweiligen aktuellen Produkt- und Preisliste
vorgesehene Entgelt zu entrichten. Es gelten die jeweils gültigen
Preislisten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung/Vertrag
des Auftragnehmers genannten Preise. Zusätzliche Dienstleistungen,
die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden
gesondert berechnet. Erhebliche Kostenänderungen während
der Laufzeit eines Vertrages berechtigen den Auftragnehmer zur
Preisanpassung.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind per Überweisung, per Lastschrifteinzug
oder bar sofort zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich
auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden
Bestimmungen des Auftraggebers. Sind bereits Kosten der Beitreibung
und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder unstrittig sind. Sämtliche Zahlungen
sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an City
Brief Bote GmbH zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt seine
Forderungen abzutreten. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nach, so kann vom Verzugszeitpunkt an, der Auftragnehmer
Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten
Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen.
Der Auftraggeber trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige
Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden die
auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind,
die er, einer seiner Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe
(§428HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein,
das ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen
hat. Für Schäden die auf das Verhalten eines seiner Leute
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen
sind, gilt dies nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer
Verrichtung gehandelt haben. Der Auftragnehmer ist auch von dieser
Haftung befreit soweit der Schaden auf Umständen beruht, den
er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren
Folgen er nicht abwenden konnte. Ansprüche gegen den Auftragnehmer
erlöschen, wenn der Absender oder Empfänger den Verlust,
Teilverlust, eine Beschädigung oder eine sonstige Pflichtverletzung
nicht innerhalb von 21Tagen nach Übergabe schriftlich anzeigt.
Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 14Tagen
nach Übernahme durch den Auftragnehmer an den Empfänger
abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Bei
nachweispflichtigen Sendungen ist die Haftung auf den Höchstbetrag
von 100,-Euro begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden
und entgangene Gewinne ist auf jeden Fall ausgeschlossen (§§407ffHGB).
Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bezüglich
der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen
Daten über den Auftragnehmer, gleich ob diese vom Auftraggeber
selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß
Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über
den Auftraggeber mittels EDV gespeichert und weiter verarbeitet
werden. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers sind zur Einhaltung
der Datengeheimnisse nach §5 Bundesdatenschutzgesetz und §39
und 41 Postgesetz arbeitsvertraglich verpflichtet.
Anwendbares Recht
Soll soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervernögens ist, wird Schwedt /Oder als Gerichtsstand
für alle sich mittel- oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung
ergebenen Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Schwedt
01/03
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